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Mai 11, 2022
Erbschaftssteuer für Familien mit Stiefkindern

Erbschaftssteuer für Familien mit Stiefkindern

Sie sind vielleicht mit einem Stiefelternteil aufgewachsen, den sie wie eine leibliche Mutter oder einen leiblichen Vater ansehen. Was passiert also, wenn ein Stiefelternteil stirbt? Es gibt einige Aspekte der spanischen Erbschaftssteuer im Zusammenhang mit Stiefkindern, die Sie kennen sollten.

Wenn jemand stirbt, können die Erben je nach ihrer Verwandtschaft mit dem Verstorbenen eine Ermäßigung der Erbschaftssteuer beantragen. Der Umfang und die Einzelheiten dieser Ermäßigung hängen von der Autonomen Gemeinschaft ab, in der die Familie lebt oder in der sich das Vermögen befindet. Obwohl es im Erbrecht nationale Vorschriften gibt, gibt es derzeit auch regionale Anpassungen. Es kommt darauf an, wo Sie leben, aber vor allem darauf, zu welcher Kategorie von Verwandten Sie gehören.
Verschiedene Kategorien
Wie viel Erbschafts- oder Schenkungssteuer Sie genau zu zahlen haben, hängt von Ihrer Verwandtschaft mit dem Immobilienbesitzer ab. Dies gilt unabhängig davon, ob die Immobilie aufgrund eines Todesfalles oder im Rahmen einer Schenkung übertragen wird.
Die Kategorien umfassen:
Gruppe 1 - Kinder (einschließlich Adoptivkinder) unter 21 Jahren
Gruppe 2 - Kinder (einschließlich Adoptivkinder) ab 21 Jahren, Partner, Großeltern
Gruppe 3 - andere Verwandte der 2. oder 3. Ebene, einschließlich Brüder, Schwestern, Onkel, Tanten und Cousins  
Gruppe 4 - alle anderen Personen
Die Höhe der festgesetzten Erbschaftssteuer hängt davon ab, zu welcher Kategorie Ihre Erben gehören.  
Wie wir alle wissen, gibt es Familien in vielen Formen und Größen. Das Familienleben ist oft ein recht verworrenes Geflecht verschiedener Beziehungen, vor allem bei gescheiterten Ehen und zweiten Partnerschaften. Es ist nicht ungewöhnlich, dass Stiefkinder mit im Spiel sind. Und hier kann es zu Überraschungen kommen, wenn es um die Erbschafts- und Schenkungssteuer geht.
Adoptivkinder gelten zwar als Kinder der Gruppen 1 und 2 - dies gilt jedoch nicht für Stiefkinder, die derzeit in Gruppe 3 fallen. Unabhängig davon, ob das Kind als Teil Ihrer Familie aufgewachsen ist oder nicht, wird es nach spanischem Recht nicht als Ihr Kind anerkannt. Die einzige Ausnahme ist, wenn das Kind rechtmäßig adoptiert wurde. Abgesehen davon werden Stiefkinder in Gruppe 3 eingestuft und müssen daher einen wesentlich höheren Betrag an Erbschafts- oder Schenkungssteuer zahlen.
Fallbeispiel
Frau M. hatte bereits eine zweijährige Tochter, als sie ihren neuen Ehemann, Herrn M., kennenlernte. Ihre Partnerschaft wurde fortgesetzt, und sie zogen beide Kinder als eine Familie auf. Herr M. betrachtete die Tochter als ebenso sein Eigentum wie den Sohn, den er später mit seiner Frau bekam.
Vierzig Jahre später starb Herr M. und hinterließ die beiden Kinder als Erben. Als sie das Erbschaftsverfahren durchliefen, stellte sich heraus, dass die Erbschaftssteuer für das 100.000 € teure spanische Haus für die Geschwister unterschiedlich hoch war.  Der Sohn von Herrn M. brauchte keine Erbschaftssteuer zu zahlen, während seine Stieftochter eine Rechnung über 6.650 € erhielt.
Die Vorteile der Erbschaftsplanung
Es gibt noch viele andere Komplikationen in unseren interessanten Familienkonstellationen, die ebenfalls vom professionellen Blick eines Erbschaftsplaners profitieren können. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie sich das spanische Erbrecht auf Ihre Erben auswirken wird, oder wenn Sie erwägen, die in bestimmten Regionen geltenden Regelungen zu nutzen, berät Sie unsere Rechtsabteilung gerne.

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